Die Stadt Finsterwalde unterstützt die Einzelhändler
Die Einzelhändler sind von den Maßnahmen der Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg besonders hart betroffen. Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr mussten, bis auf wenige Ausnahmen, seit dem 16. Dezember 2020 schließen. Diese bereits über zwei Monate andauernde Schließung führte bei den betroffenen Händlern zu starken Umsatzeinbußen.
In Gesprächen zwischen Bürgermeister Jörg Gampe und den Einzelhändlern kam die Bitte auf, die Einzelhändler bei der Sondernutzung zur Präsentation von Waren zu unterstützen. „Es ist unverständlich, dass auf den Parkplätzen und in den großen Supermärkten alles voll ist, aber unsere Einzelhändler mit ihren guten Hygienekonzepten nicht einzelne Kunden bedienen dürfen“, so Bürgermeister Jörg Gampe. Bereits seit Anfang Januar sind erteilte Sondernutzungsgebühren von Einzelhändlern durch die Stadt Finsterwalde auf Antrag erstattet worden.
Die Stadtverordnetenversammlung folgte nun am gestrigen Mittwoch einstimmig einer vom Bürgermeister eingebrachten Beschlussvorlage zur Entlastung der Finsterwalder Einzelhändler. Damit werden die Sondernutzungsgebühren für die Warenpräsentation sowie das Aufstellen von Werbeelementen für das Jahr 2021 ausgesetzt und damit für die Einzelhändler erlassen. Die Finsterwalder Einzelhändler werden in den kommenden Tagen zu den Einzelheiten seitens der Stadt persönlich angeschrieben.

