Anträge auf Verlängerung, Erteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Klassen C und CE im Einwohnermeldeamt der Stadt Finsterwalde nicht mehr erforderlich
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- Veröffentlicht: 20.05.2021
Im Fahrerlaubnisrecht sind ab Mai 2021 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen vor allem die Klassen C und CE.
Der ab Mai 2021 bundesweit eingeführte Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufsqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Zukünftig kann er der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich. Gleichzeitig wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister in Betrieb gehen.

