Bundes-Notbremse
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- Veröffentlicht: 23.04.2021
Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems hat das Kabinett in einer Sondersitzung am vergangenem Samstag Verschärfungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung wurde am Sonntag verkündet und am Montag in Kraft gesetzt. Sie gilt bis einschließlich 3. Mai 2021.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landes Brandenburg sowie in der Bekanntgabe des Landkreises Elbe-Elster.
aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 24) zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 31)
Laut Veröffentlichungen* des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit lag im Landkreis Elbe-Elsterder Inzidenzwert der in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner eingetretenen Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus seit dem 9. März 2021 ununterbrochen über 100. Damit gelten im Landkreis Elbe-Elster gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV folgende über die allgemein im Land Brandenburg nach der 7. SARS-CoV-2-EindV geltenden Regelungen hinausgehenden Schutzmaßnahmen:
Die Corona-Infektionszahlen steigen auch in Brandenburg deutlich. Lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz vor zwei Wochen noch bei 79,9 wurde heute bereits ein Wert von 145,54 erreicht. Mit der Uckermark ist nur noch ein Kreis unter der entscheidenden 100er-Grenze. Deshalb hat die Landesregierung heute die angekündigte Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorgenommen und aufgrund der dynamischen Infektionsentwicklung entschieden, vorerst nicht mit Modellprojekten zu starten. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 18. April. Das Kabinett hat heute auch die Verlängerung der Quarantäneverordnung bis zum 18. April beschlossen. Hier gab es keine Änderungen.
aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 24) geändert durch die Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 28)
Laut Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) lag im Landkreis Elbe-Elster der Inzidenzwert der in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner eingetretenen Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus seit dem 9. März 2021 ununterbrochen über 100.
Damit gelten im Landkreis Elbe-Elster gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe, also ab dem 23. März 2021, folgende über die allgemein im Land Brandenburg nach der 7. SARS-CoV-2-EindV geltenden Regelungen hinausgehenden Schutzmaßnahmen:
Die Landesregierung hat auf die dynamische Entwicklung der Infektionslage in den Brandenburger Landkreisen reagiert und den dritten Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 zurückgenommen. So gilt für Brandenburgs Landkreise und kreisfreien Städte ab Montag eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dies hat das Kabinett ab 19. März 2021 in einer informellen Sitzung vereinbart.
Die geänderte siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg finden Sie unter folgendem Link.
Im Rahmen der jüngsten „Corona-Beschlüsse“ von Bund und Ländern wurde festgelegt, dass künftig jeder Bürger einen Anspruch auf mindestens einen wöchentlichen PoC-Antigen-Schnelltest hat. Für ihn ist dieser kostenlos. Der Bund hat dazu die Coronavirus-Testverordnung (TestV) angepasst. Die in der vergangenen Woche bereits verbreiteten Änderungen traten allerdings erst zum 8. März 2021 in Kraft.
Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: „Mit diesen kurzfristigen Änderungen, ohne eine entsprechende Vorlaufzeit, stehen wir nun vor der Herausforderung, dies praktikabel in unserem Landkreis umzusetzen. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben eine entsprechende Erwartungshaltung. Leider hat sich der Bund mit seinem gut gemeinten Ansinnen offenbar keine Gedanken gemacht, wie das infrastrukturell und administrativ in der Fläche quasi übers Wochenende realisiert werden soll. Auch eine mögliche Einbindung Dritter, wie zum Beispiel Apotheken, ist nicht von heute auf morgen zu organisieren.“
Liebe Finsterwalderinnen und Finsterwalder,
im Umgang mit dem Corona-Virus möchten wir sowohl unsere Einwohnerinnen und Einwohner als auch unsere Beschäftigten bestmöglich schützen.
Dazu bleibt die Stadtverwaltung vorerst bis zum 28.03.2021 für den Bürgerverkehr geschlossen.
Wir bitten Sie folgende Kommunikationsmöglichkeiten zu nutzen:
Bund und Länder haben sich gestern auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Die Länder sollen Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen umsetzen können.

Da der Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin ausgesetzt bleibt und der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) ebenfalls untersagt ist, wird die Notbetreuung fortgesetzt.
In der Anlage erhalten Sie Informationen, wer eine Notbetreuung in Anspruch nehmen kann sowie den entsprechenden Antrag hierfür (bitte nur diesen verwenden). Bitte beachten Sie, dass beide Personensorgeberechtigten (mit wenigen Ausnahmen) in kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sein müssen. Vollständig ausgefüllte Anträge können u. a. per Mail an notbetreuung@finsterwalde.de gesandt werden.
Die Kinderbetreuung in den Krippen und Kitas bleibt hiervon unberührt.
Ab dem 04.01.2021, dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien, ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb untersagt. Für die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten. In der Anlage erhalten Sie Informationen, wer eine Notbetreuung in Anspruch nehmen kann sowie den entsprechenden Antrag hierfür (bitte nur diesen verwenden). Bitte beachten Sie, dass beide Personensorgeberechtigten (mit wenigen Ausnahmen) in kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sein müssen. Vollständig ausgefüllte Anträge können u. a. per Mail an notbetreuung@finsterwalde.de gesandt werden.
Die Kinderbetreuung in den Krippen und Kitas bleibt hiervon unberührt.
Während die Schulen noch geschlossen waren und nur wenige Kinder im Rahmen der Notbetreuung die Kindertagesstätten besuchen konnten, fiel so manchen zu Hause die Decke auf den Kopf. Der Spielplatz, der Sportverein, Freunde und Oma und Opa wurden schmerzlich vermisst – das zeigen die eingereichten Bilder zum Malwettbewerb unter dem Motto #finsterwaldemaltzuhause, an dem sich vom 3. April bis zum 8. Mai 2020 viele kleine und große Künstlerinnen und Künstler beteiligten.
So viel sichtbare Freude auf beiden Seiten erfahren Montage in Schulen auch nicht immer. Schülern und Lehrern ist gleichermaßen anzusehen, dass sie den Schulalltag vermisst haben und sich über das Wiedersehen freuen, auch wenn von Alltag noch nicht die Rede sein kann. Auf verschiedenen Aushängen werden die Schülerinnen und Schüler der sechsten Klasse, die seit dem 4. Mai wieder Unterricht in den Schulgebäuden erhalten, auf die nötigen Abstands- und Hygieneregelungen hingewiesen.
Zahlreiche bunte Werke kleiner und großer Künstler haben die Stadt Finsterwalde bereits erreicht. Am Malwettbewerb unter dem Motto #finsterwaldemaltzuhause haben sich auch Kinder weiter über die Stadtgrenzen hinaus beteiligt. Den weitesten Weg legte ein Bild aus Nieheim in Nordrhein-Westfalen zurück.
Das Land Brandenburg informierte am 25. März darüber, dass es die Beitragsfreiheit ab dem 1. April 2020 für Eltern fördere, deren Kinder nicht in die Notfallbetreuung aufgenommen worden sind. Familien, die den Anspruch auf Notbetreuung wahrnehmen müssen, weil eines oder beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten, beispielsweise im Gesundheitswesen, in Supermärkten, Verwaltungen oder Kitas, werden finanziell demnach nicht entlastet.
Auch wenn die Einzelhandelsgeschäfte geschlossen bleiben müssen, die Finsterwalder Einzelhändlerinnen und Einzelhändler brauchen sich keineswegs Untätigkeit vorwerfen lassen. So ist beispielsweise Schneidermeister Andreas Holfeld fleißig dabei, Mundschutzmasken für die Erzieherinnen und Erzieher zu nähen, die in den städtischen Einrichtungen die Notbetreuung der Kinder absichern.