Anmeldung für den Schulanfang 2023
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017
geboren sind, werden am 1. August 2023 schulpflichtig. Hierzu bedarf es Ihrer Anmeldung.
Schulanmeldung
In den kommenden Wochen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Grundschule ein Schreiben mit den Anmeldeformularen und weiteren wichtigen Informationen zur Schulanmeldung. Diese findet wie folgt statt:
WANN: im Zeitraum vom 23. bis 27. Januar 2023
WO: in der für Sie zuständigen Grundschule
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Schulanmeldung mit:
- Ihre eigenen Personalausweise,
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Nachweis Masernimpfung,
- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
Wechsel zu einer anderen Schule
Auch hier, melden Sie Ihr Kind zunächst an der zuständigen Schule an.
Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.
Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder
Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. Juli 2018 geboren,können Sie eine vorzeitige Einschulung bei der zuständigen Schule beantragen.
Voraussetzung dafür: der überprüfte Sprachstand Ihres Kindes.
Schulbeginn
Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind am Montag, 28. August 2023. Über die Einzelheiten, wie z.B. der Einschulungsfeier, wird Sie ihre Schule rechtzeitig informieren.
Die Stadtverwaltung Finsterwalde
wünscht Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg in der Schule!


